Einsätze 2014

 

Datum / Uhrzeit Meldung Eingesetzte Ortsfeuerwehren der Hansestadt Buxtehude
05.12.2014 17:30

Zug I

Vermuteter CO-Austritt in Wohnhaus

Zu einer kleinen technischen Hilfeleistung wurde der Zug I der Ortsfeuerwehr Buxtehude am Freitagnachmittag in den Oldesloer Weg alarmiert. Ein Anwohner eines Mehrfamilienhauses hatte sich bei der Stader Feuerwehr- und Rettungsleitstelle gemeldet und einen Kohlenmonoxidaustritt in dem Reihenhaus vermutet.
Bereits beim Eintreffen der Einsatzkräfte der Feuerwehr war der Bewohner durch Rettungsdienst und Polizei aus dem Gebäude evakuiert worden. Die CO-Warner des Rettungsdienstes schlugen beim Betreten des Hauses nicht an. Zur Sicherheit ging ein Trupp der Feuerwehr unter Atemschutz mit einem Messgerät ins Gebäude vor. Auch bei dieser Messung konnte kein CO-Austritt festgestellt werden, so dass die Einsatzkräfte nach knapp 30 Minuten wieder einrücken konnten und der Bewohner seine Wohnung wieder betreten durfte.

 

Aus aktuellem Anlass hierzu einige Hinweise zur Gefährdung durch Kohlenmonoxid:

• Kohlenmonoxid ist geruch- und farblos!

• Eine Heizungsanlage ist sicher, wenn sie durch einen Fachmann installiert und regelmäßig gewartet wird.

• Jede Heizungsanlage bedarf regelmäßiger Kontrolle und Wartung.

• Im Fall von Betriebsstörungen sollte die Heizungsanlage ausgeschaltet und durch einen Fachmann kontrolliert werden.

• Die Zuluftöffnungen in Türen oder Wänden müssen immer freigehalten werden.

• Sind Gasthermen in der Wohnung installiert, sollte täglich eine Querlüftung in Form einer Stoßlüftung durchgeführt werden.

• Die Brennersteuerung von im Bad installierten Gasthermen kann durch den Gebrauch von Haarspray verkleben.

• Schornsteine sind gemäß den gesetzlichen Fristen durch den Schornsteinfeger zu kontrollieren und ggfs. zu reinigen.

• Die nachträgliche Installation von Kaminöfen sollte durch einen Fachmann geplant und durchgeführt werden. Dabei ist insbesondere die Eignung des Schornsteins, die Heizleistung des Ofens und die notwendige Zuluft zu berücksichtigen.

• Beim Betrieb eines Kaminofens ist insbesondere auf ausreichende Zuluft und sichtbaren Rauchabzug zu achten.

• Die Installation eines Kohlenmonoxidwarnmelders ist eine sinnvolle Ergänzung und kein Ersatz für Rauchwarnmelder.

• Ein Kohlenmonoxidwarnmelder kann keine Wartung der Heizungsanlage ersetzen oder Prüfintervalle verlängern.

• Der Betrieb von Gas- oder Kohlegrills auf ein- oder mehrseitig geschlossenen Balkonen oder vor Fenstern kann unbemerkt zur Kohlenmonoxidvergiftung führen; ein brennender oder auch nur nachglimmender Holzkohlegrill innerhalb der Wohnung bedeutet akute Lebensgefahr!

• Gasbetriebene Heizgeräte, sog. Heizpilze oder Heizstrahler, sind im Regelfall für den Einsatz im Freien konzipiert. Beim Einsatz in geschlossenen Räumen besteht Vergiftungsgefahr.


Quelle: Verband der Feuerwehren in NRW

Erstellt von gpe am 05.12.2014
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